Private Krankenversicherung: Kann ich meine gezahlte Selbstbeteiligung steuerlich geltend machen?

Erstmal sei gesagt: Ich bin kein Steuerberater, aber ich kann Ihnen einige allgemeine Informationen geben. In Deutschland können Sie in der Regel Ihre Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung absetzen. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für private Krankenversicherungen.

Die Selbstbeteiligung, die Sie für medizinische Leistungen in Ihrer privaten Krankenversicherung zahlen, fällt unter die sogenannten außergewöhnlichen Belastungen. Diese können steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie einen bestimmten Grenzwert überschreiten. Dieser Grenzwert ist abhängig von Ihrem Gesamteinkommen, Ihrem Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder.

Es ist wichtig zu beachten, dass nur die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten berücksichtigt werden können. Es ist ratsam, alle relevanten Belege und Nachweise sorgfältig aufzubewahren.

Da die steuerlichen Regelungen komplex sein können und sich auch ändern können, ist es empfehlenswert, sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten zu lassen, um Ihre individuelle Situation zu klären und sicherzustellen, dass Sie alle möglichen Steuervorteile nutzen.